Bis August 2009 galt, dass das Honorar für eine Verkehrswertermittlung sich an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren muss.
Die Honorartabelle für Verkehrswertgutachten ist aber mit der Verabschiedung der neuen Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 17.08.2009 nun nicht mehr in der HOAI enthalten.
Die folgende Honorarrichtlinie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen. Die Honorarrichtlinie des BVS ist eine unverbindliche Empfehlung, nach der Honorare vereinbart werden können. Alle Angaben sind ohne der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer dargestellt.
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